KI-Transparenz und digitale Produktdarstellungen
Eine realistische und verständliche Darstellung unserer Produkte ist uns wichtig. Bei der Erstellung und Bearbeitung einzelner Produktabbildungen und digitaler Inhalte können auch KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz kommen. Auf dieser Seite erläutern wir, wie wir damit umgehen.
KI-gestützte Bildbearbeitung
Produktfotografien können digital bearbeitet werden, um ihre Darstellung zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise die Anpassung von Helligkeit und Kontrast, die Reduzierung von Bildrauschen, die Verbesserung der Bildschärfe oder das Freistellen von Produkten. Hierbei können KI-gestützte Verfahren eingesetzt werden. Ziel ist eine möglichst klare Darstellung der jeweiligen Produkteigenschaften. Die Bearbeitung soll keine Produkteigenschaften vermitteln, die das tatsächliche Produkt nicht besitzt.
KI-generierte Produktvisualisierungen
Neben klassischen Produktfotografien können digitale Visualisierungen eingesetzt werden. Diese können beispielsweise zeigen, wie ein Türgriff in einer bestimmten Umgebung, an einer Tür oder in einer Raumsituation wirkt. Solche Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Soweit für eine Darstellung eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht, wird die Verwendung künstlicher Intelligenz entsprechend kenntlich gemacht.
Hinweis zu Produktvisualisierungen
Digitale Visualisierungen können von der tatsächlichen Produktdarstellung abweichen. Für die Auswahl eines Produkts sind insbesondere die angegebenen Ausführungen, Materialien, Oberflächen und technischen Produktinformationen zu beachten.
Technische Zeichnungen und Maßangaben
Technische Zeichnungen können mit digitalen und KI-gestützten Werkzeugen aufbereitet werden, beispielsweise zur Verbesserung der Lesbarkeit oder der grafischen Qualität. KI-gestützte Bearbeitungen sollen keine technischen Eigenschaften verändern. Insbesondere Maße, Bohrabstände, Befestigungspunkte und konstruktive Merkmale müssen mit den freigegebenen Produktunterlagen übereinstimmen.
Maßgeblich sind die für das jeweilige Produkt veröffentlichten technischen Angaben und freigegebenen Unterlagen.
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Wir orientieren uns bei der Verwendung KI-generierter Inhalte an den jeweils geltenden gesetzlichen Transparenzanforderungen, insbesondere an der europäischen KI-Verordnung (Verordnung EU 2024/1689). Nicht jede digitale Bildbearbeitung und nicht jede Verwendung künstlicher Intelligenz erfordert eine gesonderte Kennzeichnung. Bei Inhalten, für die eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht, erfolgt eine entsprechende Information.
Ein möglicher Kennzeichnungshinweis lautet beispielsweise „KI-generiert“ oder „KI-generierte Visualisierung“.
Produktinformationen und Verlässlichkeit
Digitale Werkzeuge unterstützen die Erstellung und Aufbereitung unserer Produktinformationen. Sie ersetzen jedoch nicht die Prüfung technischer Eigenschaften. Unser Anspruch ist es, Produkte nachvollziehbar und sachgerecht darzustellen. Bei Fragen zu Ausführungen, Abmessungen oder technischen Eigenschaften empfehlen wir, die jeweiligen Produktunterlagen heranzuziehen oder direkt Kontakt mit uns aufzunehmen.
Rechtliche Grundlagen
Die europäische KI-Verordnung enthält unter anderem Vorgaben zur Transparenz bei bestimmten KI-generierten oder manipulierten Inhalten. Ob eine Offenlegungspflicht besteht, hängt von der Art des Inhalts und seiner konkreten Verwendung ab.
Weiterführende Informationen:

